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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 03.10.1968 - VerfGH 9/67   

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https://dejure.org/1968,9733
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 03.10.1968 - VerfGH 9/67 (https://dejure.org/1968,9733)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.10.1968 - VerfGH 9/67 (https://dejure.org/1968,9733)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Oktober 1968 - VerfGH 9/67 (https://dejure.org/1968,9733)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begrenzung des Notbewilligungsrecht des Finanzministers gemäß Art. 85 LV NRW durch seine Pflicht zur Güterabwägung; Auswirkungen der dem Landesfinanzminister obliegenden pflichtgemäßen Güterabwägung auf sein Notbewilligungsrecht gemäß Art. 85 LV NRW; Notwendigkeit ...

  • Wolters Kluwer

    Begrenzung des Notbewilligungsrecht des Finanzministers gemäß Art. 85 LV NRW durch seine Pflicht zur Güterabwägung; Auswirkungen der dem Landesfinanzminister obliegenden pflichtgemäßen Güterabwägung auf sein Notbewilligungsrecht gemäß Art. 85 LV NRW; Notwendigkeit ...

  • nrw.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (4)

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Antragsschrift

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)
  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)
  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Antragserwiderung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.01.2020 - VerfGH 5/18

    Organstreitverfahren um das Frage- und Informationsrecht von Abgeordneten -

    Ihnen kommt gemäß Art. 30 Abs. 2 und 3 LV ein eigener verfassungsrechtlicher Status zu, der im Organstreitverfahren gegenüber anderen Verfassungsorganen verteidigt werden kann (VerfGH NRW, Urteile vom 3. Oktober 1968 - VerfGH 9/67 -, OVGE 24, 296, 305, vom 15. Juni 1999 - VerfGH 6/97 -, OVGE 47, 293 = juris, Rn. 62 ff., und vom 15. Dezember 2015 - VerfGH 12/14 -, NWVBl. 2016, 371 = juris, Rn. 63).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 104/20

    Organstreitverfahren gegen die Regelungen im Gesetz zur Durchführung der

    Andere Beteiligte sind solche Rechtsträger, die nach Rang und Funktion den obersten Landesorganen insofern gleichstehen, als auch sie in der Verfassung begründete Rechte und Pflichten haben und dadurch wie die obersten Landesorgane berufen sind, an der Bildung des Staatswillens mitzuwirken (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 3. Oktober 1968 - VerfGH 9/67, OVGE 24, 296, 305).
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